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ONLINE-SHOPAllgemeine Geschäfts- und
Lieferbedingungen der Firmengruppe Wedl:
1. Vertragsabschluß
Wedl schließt sämtliche Verträge ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese bilden daher stets einen integrierenden Bestandteil des Vertrags. Einkaufsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Wedl schriftlich anerkannt werden. Angebote Wedls erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.
2. Lieferung und Gefahrenübergang
Ist Lieferung durch Wedl vereinbart, so ist der Käufer verpflichtet, die Ware am vereinbarten Ort persönlich bzw. durch einen geeigneten Bevollmächtigten entgegenzunehmen. Ist bei Lieferung weder der Käufer noch ein Bevollmächtigter am vereinbarten Lieferort anwesend, so ist Wedl berechtigt, die Ware am vereinbarten Lieferort abzuladen und wird die Übernahme in diesem Fall im Zeitpunkt der Abladung bewirkt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht in jenem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware am vereinbarten Lieferort die Hebebühne des Lieferfahrzeugs verläßt. Ist es Wedl aufgrund von seinem Willen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise höhere Gewalt, Krieg, behördliche Eingriffe, Verzug im Transport oder Transportschäden, unvorhersehbarer Ausfall eines wesentlichen, nur schwer zu ersetzenden Zulieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik etc., nicht möglich, die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten, so verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer dieses Ereignisses. Der Käufer ist nicht berechtigt, aus der automatischen Fristverlängerung wie immer geartete Ansprüche abzuleiten. Sind bestellte Waren bei Wedl nicht lagernd, so ist Wedl berechtigt, die nicht lagernden Waren binnen 14 Tagen nach Lieferung dieser Waren durch den Lieferanten von Wedl an den Käufer nachzuliefern. Der Käufer ist nicht berechtigt, hieraus wie immer geartete Ansprüche abzuleiten. Für zugestellte Lieferungen gilt ein Mindestbestellwert von € 250,00 exklusive USt.
3. Preise
Die Lieferung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisen laut Preisliste von Wedl. Die in Prospekten, Preislisten oder Werbeschriften von Wedl angeführten Preise verstehen sich stets freibleibend. Die Preise verstehen sich inklusive der im Geschäftsbetrieb von Wedl üblichen Verpackung. Empfiehlt Wedl Wiederverkäufern Verkaufspreise, so stellen diese empfohlenen Verkaufspreise stets unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise dar.
4. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Käufer die Ware bei Abholung bzw. Lieferung bar zu bezahlen. Ist Zahlung mittels Abbuchungsauftrag vereinbart, so ist der Käufer verpflichtet, Wedl bei Bestellung einen entsprechenden Abbuchungsauftrag zu übergeben. Besteht aus welchem Grund immer trotz entsprechender Vereinbarung kein Abbuchungsauftrag, so ist die Zahlung binnen 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung (Rechnungsdatum) ohne jeden Abzug frei Zahlstelle Wedls in der vereinbarten Währung zu leisten. Zahlungen gelten an jenem Tag als geleistet, an welchem Wedl über den Zahlungseingang verfügen kann. Erklärt sich Wedl ausnahmsweise zur Annahme eines Schecks bereit, so erfolgt diese Annahme stets lediglich zahlungshalber. Allfällige Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderer, von Wedl nicht ausdrücklich anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Forderungen Wedls aufzurechnen. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist Wedl berechtigt,
- die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung bis zum Eingang der Zahlung aufzuschieben, - den gesamten noch offenen Kaufpreis sowie allfällige offene Zahlungen aufgrund anderer Verträge sofort fällig zu stellen, - Verzugszinsen in Höhe von 8,0 % über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB, jedoch mindestens 1 % pro Monat - ab Fälligkeit zu verrechnen, - nach seiner Wahl entweder am Kaufvertrag festzuhalten oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Der Käufer ist verpflichtet, Wedl infolge des Zahlungsverzugs entstandene Kosten, wie insbesondere Inkassokosten und Rechtsanwaltskosten, zu bezahlen sowie diesem auch den anderweitig entstandenen Schaden zu ersetzen. Erklärt Wedl den Rücktritt, so wird dieser mit ergebnislosem Verstreichen der Nachfrist rechtswirksam. Der Käufer hat Wedl in diesem Fall bereits gelieferte, aber noch nicht bezahlte Waren unverzüglich zurückzustellen, vollen Ersatz für eine allenfalls eingetretene Wertminderung zu leisten sowie Wedl sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, welche dieser im Hinblick auf die Durchführung des gegenständlichen Vertrages gemacht hat. Zahlungsverzug liegt auch dann vor, wenn Wedl infolge Widerrufs der Einzugsermächtigung oder mangelnder Deckung auf dem Bankkonto des Käufers nicht in der Lage ist, den Kaufpreis einzuziehen oder der Käufer die Rückbuchung des Kaufpreises nach erfolgter Einziehung veranlaßt. Der Käufer ist ausdrücklich damit einverstanden, daß Wedl Abfragen hinsichtlich der Bonität des Käufers durchführt.
5. Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte
Der Kaufgegenstand bleibt im Eigentum Wedls, bis der Käufer sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen, und zwar auch solche aufgrund anderer, mit Wedl abgeschlossener Kaufverträge, Wedl gegenüber erfüllt hat. Der Käufer hat allenfalls geltende Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten zu erfüllen. Wedl erlaubt dem Käufer die Verarbeitung und Weiterveräußerung der im vorbehaltenen Eigentum Wedls stehenden Waren im Rahmen des Geschäftsbetriebes. Zur Sicherung der Kaufpreisforderung tritt hiemit der Käufer seine Forderung aus einer ihm durch Wedl erlaubten Weiterveräußerung der Ware an Wedl ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und/oder auf den von ihm gestellten Rechnungen anzubringen. Der Käufer hat Wedl auf dessen Verlangen unverzüglich die Höhe der Forderung sowie den Schuldner bekanntzugeben, Wedl die zur Einbringlichmachung der Forderung notwendigen Unterlagen zu Verfügung zu stellen und den Drittschuldnern die erfolgte Abtretung mitzuteilen. Führt ein dritter Gläubiger gegen den Käufer auf im vorbehaltenen Eigentum Wedls stehende Waren Exekution (etwa durch Begründung eines exekutiven Pfandrecht) oder versucht der dritte Gläubiger in anderer Form auf diese Waren zu greifen, so verpflichtet sich der Käufer, die Eigentumsrechte Wedls zu schützen und zu verteidigen sowie Wedl unverzüglich zu informieren.
6. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme (Punkt 2.) zu überprüfen bzw. durch einen Bevollmächtigten überprüfen zu lassen und allfällige Mängel sofort dem Lieferpersonal Wedls gegenüber zu rügen. Mängelrügen nach diesem Zeitpunkt sind verfristet und unwirksam, sodaß ein Gewährleistungsanspruch des Käufers Wedl gegenüber nicht besteht. Wedl kann seiner Pflicht zur Gewährleistung nach eigener Wahl durch Austausch, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden nachkommen. Zur Durchführung des Austauschs oder der Verbesserung hat der Käufer die mangelhafte Ware auf eigene Kosten an Wedl zu senden und nach Durchführung wiederum dort abzuholen. Für Personen- und Sachschäden haftet Wedl lediglich, sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Insbesondere besteht auch ein Schadenersatzanspruch des Käufers im Falle von Lieferverzug bzw. Nichtlieferung Wedls lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7. Obliegenheiten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren den Lagerungshinweisen, Gebrauchsanleitungen, Zubereitungshinweisen etc. entsprechend zu behandeln. Insbesondere hat der Käufer auch dafür Sorge zu tragen, daß Frischwaren stets den Bestimmungen des LMG und der HACCP entsprechen, dies besonders in Bezug auf eine nicht durchbrochene Kühlkette.
8. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort und sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für Klagen Wedls gegen den Käufer ist nach Wahl Wedls Hall in Tirol, Innsbruck oder der Sitz bzw. Wohnsitz des Käufers. Gerichtsstand für Klagen des Käufers gegen Wedl ist ausschließlich das sachlich für den Sitz Wedls kompetente Gericht. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Zahlungen ist Erfüllungsort der Sitz Wedls, dies auch dann, wenn Lieferung oder Zahlung an einem anderen Ort vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, so bleiben die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen mit Ausnahme dieser unwirksamen Bestimmungen gültig und rechtswirksam. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für Rechtsgeschäfte mit Konsumenten, soweit ein Widerspruch mit den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht besteht. Vereinbarungen mit dem Verkaufs- und Lieferpersonal Wedls sowie mündliche Zusagen des Verkaufs- und Lieferpersonals Wedls binden Wedl nicht. Solche Vereinbarungen bzw. Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ein vertretungsbefugtes Organ Wedls. Der Käufer stimmt der Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Wege der elektronischen Datenverarbeitung ausdrücklich zu.
Die Firmengruppe Wedl besteht aus folgenden Unternehmen: C+C Wedl GmbH & Co. KG, Wedl & Dick Ges.m.b.H., Wedl & Hofmann Ges.m.b.H., Leopold Wedl KG, Hausbrandt Kaffee Hans Wetsch (Rechtsform: Ges.m.b.H. & Co KG).
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